Schulleitung auf Zeit

Übernahme einer Stellvertretung oder wenn die Nachfolgeregelung vorübergehend nicht besetzt werden kann

Viele Schulen kennen das: Die Schulleitung vor Ort ist funktionsfähig. Alle Bereiche und Vorgehensweisen sind definiert. Der Schulalltag läuft.

Auf einmal erkrankt die Schulleitungsperson oder die Stelle kann nach einer Kündigung vorübergehend nicht wieder besetzt werden. 

In diesem Fall stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung und suche mit Ihnen nach einer gemeinsamen Lösung für Ihre Schule vor Ort. 

Wie gehen Sie vor?

Kontaktaufnahme

  • Sie nehmen Kontakt auf mit mir. 
  • Wir suchen einen Termin und führen ein gemeinsames Startgespräch. 
  • Wir prüfen unsere Vorstellungen und Erwartungen.

Vereinbarung/Vertrag

  •  Als Grundlage für den Zusammenarbeitsvertrag dient grundsätzlich die vor Ort geltende DGO oder ähnliche Grundlagenpapiere der Gemeinde.

Pensum und Dauer

  • Die Dauer und das Pensum hängen vom definierten Auftrag ab. 
  • Es sind auch kurzzeitige Vertretungen möglich.